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Umsetzung
Mit folgenden Einstellungen wird beim Fakturieren von Ereignissen/Mitgliedschaften mit Beginn-Datum bis 31.12.2023 automatisch der bisherige Satz berücksichtigt
und mit Beginn-Datum ab 01.01.2024 der neue Satz.
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Nr. | Anforderung | Bemerkung |
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Ausnahmefälle | ||
Fakturierung von Leistungen über das Jahr 2023/2024 hinaus Ist aufgrund der Ereignisdauer über das Jahr 2023 hinaus ein Anteil der Rechnung zum aktuellen und ein Anteil zum neuen MWST-Satz abzurechnen, muss pro Auftrag eine weitere Position mit dem gleichen Artikel manuell erstellt werden, jedoch mit dem angeglichenen Positionsdatum und -Betrag. Die Aufteilung des Betrages wird vom Kunden selber bestimmt, oder kann anhand der Leistungsabgrenzungsliste (sofern im Einsatz) per 31.12.2023 eruiert werden. | ||
Allenfalls lohnt sich die Überlegung, ob die Leistungen bereits mit dem neuen MWST-Satz abgerechnet werden sollen. Somit wäre lediglich das Positionsdatum per Anfang 2024 zu hinterlegen (ist auch pauschal im Verrechnungslauf mittels Suchen und Ersetzten möglich) | ||
Rechnungen mit Zahlungsplan (Raten) Die manuelle Anteils-Verrechnung über die Jahre 2023/2024 gilt gleichermassen auch für Raten-Fakturierung. Der allfällige Ratenzuschlag muss ebenfalls anteilsmässig berechnet werden. | ||
Verbandsjahr ungleich Kalenderjahr Es gilt die gleiche Überlegung wie bei der Fakturierung eines Ereignisses, welches über das Kalenderjahr 2023 hinaus dauert. Also die Auftragspositionen anteilsmässig zu duplizieren und anhand des Datums mit dem bestehenden sowie dem neuen MWST-Satz abzurechnen. Allenfalls lohnt sich die Überlegung, ob die Mitgliedschaftsbeiträge bereits mit dem neuen MWST-Satz abgerechnet werden sollen. Somit wäre lediglich das Positionsdatum per Anfang 2024 zu hinterlegen (via Verrechnungslauf pauschal mittels Suchen und Ersetzen möglich) | ||
SBFI Zahlungsbestätigung Auftragspositionen mit unterschiedlichem Datum werden für die Zahlungsbestätigung korrekt berücksichtigt. | ||
Rechnung mit Datum 2024 vor der Anpassung der MWST-Sätze erstellt Haben Sie bereits Aufträge für das neue Jahr erfasst, welche noch mit dem alten MWST-Satz berechnet wurden, müssen diese nach der MWST-Anpassung und vor dem Verbuchen (mit der Funktion Preise und Konditionen neu laden) neu berechnet werden. In diesem Fall ist zu beachten, dass bei der Ausführung der Funktion Preise und Konditionen neu laden nicht nur die MWST nachgerechnet wird, sondern die ganze Preisberechnung. | ||
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