Version vom 15. November 2023
1. Inhalt
Diese Vereinbarung basiert auf dem bestehenden Lizenzvertrag sowie Supportvertrag. Für alle nicht erwähnten Punkte gelten die bestehenden Verträge
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung eines Nutzungsrechts von PerformX Connector inklusive der individuellen Konfiguration. Das Nutzungsrecht umfasst neben der Software auch die dazugehörende Dokumentation. Das Hosting sowie die Updates der Connector-Lösung sind Teil dieser Vereinbarung. Der Support und die Wartung sind im Supportvertrag geregelt.
2. Umfang des Nutzungsrechts
Nutzen der Connector-Plattform gemäss separater Dokumentation im PerformaNET
Nutzen der individuell lizenzierten und konfigurierten Connector-PlugIns gemäss Auftragsbestätigung
Die Kundin ist nicht berechtigt, die Software PerformX zu ändern, weiterzuentwickeln oder an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungsumfang
Die Applikation wird in einem Schweizer Rechenzentrum gehostet (DSG-konform)
Für jeden Kunden wird eine PROD- und TEST-Umgebung bereitgestellt
Die Daten werden in PerformX und/oder Abacus gespeichert. Im Connector wird lediglich die Konfiguration sowie das Logging gespeichert
Performa erstellt ein Backup der Konfiguration….
Quartalweise Updates der TEST- sowie der PROD-Umgebung (nach Testing und Freigabe). Die Updates sind in den Abokosten enthalten. Nicht enthalten sind konfigurative Anpassungen oder Veränderungen aufgrund neuen Softwareversionen oder technischen Veränderungen
4. Dokumentation
Die Dokumentation des PerformX Connectors ist im PerformaNET aktuell zu finden
Die kundenspezifische Dokumentation des Connectors ist direkt in der Applikation zu finden
Die Kundin hat das Recht, im Fall der Auflösung des Lizenzvertrages oder des Wartungs- und Supportvertrages, unabhängig vom Grund der Auflösung, die Dokumentation dazu zu verwenden, einen Anbieter für eine neue Lösung zu suchen.
5. Finanzielles
Die einmalig geschuldeten Lizenzgebühren sind aus den Detailkosten ersichtlich (siehe Lizenzübersicht). Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen sind von der Kundin die staatlichen Gebühren für die Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Die laufenden Kosten werden jährlich (oder unterjährig pro rata temporis) gemeinsam mit den Wartungsgebühren in Rechnung gestellt
Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungstellung auf das nächste Monatsende zahlbar.
6. Eckwerte für Preisberechnung
Für die Basisintegration wird eine PerformX Lizenz installiert und einmalig abgerechnet (plus jährliche Wartungskosten von 15%)
Im Connector-Basis-Abo sind nebst der Basis-Infrastruktur auch die monatlichen Kosten für die “Azure Hybrid Connection” (VPN inklusive Datenvolumen von xxxx ) enthalten
Pro bestelltes Connector-PlugIn wird eine monatliche Gebühr fakturiert. Diese Gebühr ist zusätzlich abhängig von der Anzahl zu bedienenden Abacus-Mandanten. Die Abacus-Geschäftsbereiche sind nicht relevant
Für eine Abacus-Integration via “Azure Hybrid Connection Manager” wird eine zusätzliche Gebühr fakturiert
Die Verrechnung der Leistungen erfolgt gemäss unseren AGB
7. Gewährleistung
Performa bestätigt, dass die installierte Version von der letzten, gültigen und vor der Herausgabe praktisch erprobten Version entspricht
Updates erfolgen nach einem strengen Qualitätsprinzip auf mehreren System und wird vor dem Rollout auf der PROD-Umgebung auf der kundenseitigen TEST-Umgebung getestet. Der Kunde wird vorgängig informiert
Performa macht die Kundin ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Veränderungen der Einsatzbedingungen (Hardware, Kommunikation, Softwareversionen von Abacus) die Lauffähigkeit der bei der Kundin installierten PerformX-Version beeinträchtigen kann. Solche Veränderungen nimmt die Kundin auf eigenes Risiko vor.
Performa kann keine Garantie dafür übernehmen, dass die von ihr erstellten Programme ununterbrochen und fehlerfrei in allen von der Kundin zusätzlich integrierten IT-Systeme und Programme eingesetzt werden können.
Für den Betrieb lehnt sich Performa an den BEDINGUNGEN von MS AZURE an… Keine Garantie übernehmen
8. Vertragsdauer
Es gilt die Haftungsdefinition gemäss Lizenzvertrag und Supportvertrag
Dieser Vertrag tritt mit Produktivstart des Connector-Einsatzes in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Nutzungsrecht der Kundin bleibt so lange bestehen, wie sie die Abogebühren entrichtet
Nach Ablauf eines Jahres nach Produktivstart der Connector-Integration kann die Kundin diesen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 3 Monaten beenden.