Honorarordnung Performa

Honorarordnung Performa

Version 1.1 vom 16. Februar 2026

1. Allgemeines

  • Die Verrechnung von Dienstleistungen erfolgt nach effektiv geleistetem Aufwand. Die Budgetbandbreite der Auftragsbestätigung nach dem Vorprojekt respektive der Detailanalyse ist relevant

  • Mit der Auftragsbestätigung wird eine indikative Aufwandschätzung angegeben. Falls der Aufwand absehbar höher ausfallen sollte, werden die Kundinnen und Kunden («Kunde») rechtzeitig informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt

  • Alle Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (gesetzliche Änderungen vorbehalten)

  • Reisezeiten können bei der Nutzung von öffentlichen Transportmitteln als Arbeitszeit verrechnet werden

2. Vergütung von Lizenzen und Wartungsgebühren

2.1 Allgemeine Bestimmungen

  • Die Vergütung von Lizenzen und Wartungsgebühren ist grundsätzlich gemäss Bestimmungen in diesem Kapitel geschuldet, wobei abweichende Vereinbarungen vorbehalten bleiben

  • Die Wartungs-, Abo-, Hosting- und Update-Kosten werden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt

  • Erworbene Lizenzen können nicht zurückgegeben werden. Eine Reduktion wird ab 01.01. des Folgejahres bei der Wartungsverrechnung berücksichtigt

2.2 PerformX

  • Für PerformX verrechnet werden

    • Lizenzen ab Installation der Software beim Kunden

    • Wartungskosten ab Installation der Software beim Kunden pro rata temporis

    • Portal- und Connector-Leistungen (Abo- und Hostingkosten) monatlich nach Aufschaltung der entsprechenden Umgebung

2.3 Advantis

  • Für Advantis verrechnet werden ab 1. Tag des Monats, in welchem die Installation der Produktiv-Umgebung erfolgt

    • Lizenzen

    • Lizenzbasierte Wartungskosten (pro rata)

    • Hosting-Kosten (pro rata)

  • Für Advantis verrechnet werden pro rata ab 1. Tag des Monats, in welchem der Go-live (Inbetriebnahme der Produktiv-Umgebung) erfolgt

    • Abo-Kosten

    • Wartungskosten gemäss Rating

    • Update-Kosten

  • Die Administration für Advantis Backoffice-Benutzer erfolgt pro einzelne Person. Sammellogins sind nicht zulässig

  • Die Lizenzierung und Prüfung der Anzahl Benutzer-Lizenzen erfolgt nach dem Prinzip der gleichzeitig eingeloggten Benutzer (Concurrent-User-Lizenzmodell)

  • Module/Optionen mit einer Lizenzierung pro System werden unabhängig der Anzahl Benutzer lizenziert. Bei Modulen/Optionen, für die eine Lizenzierung pro Benutzer definiert ist, ist ein Benutzer bereits in der Lizenz enthalten

  • Der Lizenzpreis für zusätzliche Backoffice-Benutzer (inklusive Schnittstellen-Benutzer für Drittsysteme) von 10% wird auf allen lizenzierten Modulen/Optionen verrechnet, für die eine Lizenzierung pro Benutzer definiert ist

  • Eine Ausnahme bilden die Advantis Applikationsverantwortung und deren Stellvertretung: Diese beiden dürfen nebst der operativen Backoffice- oder Supervisor-Rolle noch ein zweites Login als Kundenadministrator ohne Kostenfolge führen

  • Die Anzahl erworbener Backoffice-Benutzerlizenzen definieren die Anzahl gleichzeitiger Benutzer: Es dürfen zeitgleich maximal so viele Backoffice-Benutzer (inklusive Schnittstellen-Benutzer) eingeloggt sein, wie durch den Kunden lizenziert sind

  • Das Verhältnis der erfassten Benutzer (inklusive Kundenadministrator und Schnittstellen-Benutzer) zu den lizenzierten Benutzern darf das Verhältnis von 160% nicht übersteigen

  • Der Kunde ist verpflichtet, Veränderungen in der Anzahl gleichzeitiger Benutzer zu melden und die Lizenzen entsprechend zu erwerben

  • Die Einhaltung der zulässigen Anzahl gleichzeitiger Benutzer wird periodisch in unregelmässigen Abständen überprüft und dokumentiert

  • Stellt Performa wiederholt eine Überschreitung der zulässigen Anzahl gleichzeitiger Benutzer fest, wird sie den Kunden informieren, damit der Kunde geeignete Massnahmen ergreifen kann. Wird über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten wiederholt (an mehreren Tagen und in unterschiedlichen Kalenderwochen) eine Überschreitung der zulässigen Anzahl gleichzeitiger Benutzer festgestellt, ist Performa berechtigt, die entsprechenden Lizenz- und Wartungskosten für die Differenz der effektiv genutzten Anzahl gleichzeitigen Benutzer und der lizenzierten Anzahl nachträglich zu verrechnen

3. Verrechnung von Support und Software-Unterstützung

3.1 Allgemeine Bestimmungen

  • Die Verrechnung von Support und Software-Unterstützung erfolgt nach Aufwand

  • Supportanfragen und Störungsmeldungen, die auf einen Softwarefehler zurückzuführen sind und dessen Ursache nicht bei einem Zusatz- oder Fremdprogramm liegt, werden nicht verrechnet

3.2 Spezifische Bestimmungen für Advantis-Kunden

  • In den Advantis Serviceleistungen integriert und damit nicht verrechnet ist jeweils eine Stunde pro Monat. Diese Stunden werden lediglich für Support-Leistungen oder Kundenbegleitung eingesetzt (jedoch nicht für Projektarbeiten, Erweiterungen, Beratung oder Schulungen). Nicht bezogene Stunden verfallen per Ende des Monats

4. Honoraransätze (pro Einsatzstunde zuzüglich Mehrwertsteuer)

Senior-Projektleitung, Projekt-Qualitätssicherung

CHF 240.--

Projektleitung/Analyse/Beratung

CHF 220.--

Projektmitarbeiter:in, Konfiguration, technische Arbeiten, Entwicklung

CHF 200.--

Support/Senior Projektassistent:in

CHF 180.--

Junior Projektassistent:in (je nach Erfahrung und Qualifikation)

CHF 80 bis 150.--