3.12 Änderung MWST-Sätze per 01.01.2024

Das Wichtigste in Kürze

Am 25. September 2022 stimmte das Volk einer MWST-Erhöhung im Rahmen der Zusatzfinanzierung der AHV zu (AHV 21). Alle gesetzlichen Steuersätze (Normalsatz, reduzierter Satz sowie Sondersatz für Beherbergungsleistungen), aber auch etliche Saldo- und Pauschalsteuersätze werden per 1. Januar 2024 angehoben.

Details zum Thema: Mwst-Webpublikationen (admin.ch)

 

Gesetzliche MWST-Sätze

Bis 31.12.2023

Ab 01.01.2024

Normalsatz

7.7 %

8.1 %

Reduzierter Satz

2.5 %

2.6 %

Beherbergungssatz

3.7 %

3.8 %

 

Tipp zur Bezeichnung der MWST-Sätze

Um Unklarheiten bezüglich dem MWST-Satz zu vermeiden wird empfohlen, die Bezeichnung des MWST-Satzes entsprechend flexibel zu benennen:
Nicht ideal: UST Normal 7.7%
Ideal: UST Normal

 

 

Die wichtigsten Eckwerte

 

Vorlaufzeit/Information an Performa

Für Fragen kann der Performa-Support kontaktiert werden

Auswirkungen PerformX-Betrieb   

Mittel

PerformX-Unterbruch beim Kunden   

Keiner

Vor-Ort-Einsatz nötig   

Nicht erforderlich

 


Vorbereitung

Wir bitten Sie um folgende vorgängigen Abklärungen.

 

Nr.

Anforderung

Bemerkung

1

Sind Sie MWST-pflichtig?
Wenn Nein, sind keine weiteren Massnahmen erforderlich

 

2

Prüfung und Entscheid, welche MWST-Code von der Umstellung betroffen sind (Einstellungen - Fakturierung und Buchhaltung - MWST)

 

3

Ist Ihre Finanzapplikation für die MWST-Umstellung vorbereitet?

 

4

Existieren kundenspezifische Preisberechnungen mit/ohne MWST (Prüfung Spezialitäten pro Kunde gemäss Monitor durch Performa)?

 


Umsetzung

Mit folgenden Einstellungen wird beim Fakturieren von Ereignissen/Mitgliedschaften mit Beginn-Datum bis 31.12.2023 automatisch der bisherige Satz berücksichtigt
und mit Beginn-Datum ab 01.01.2024 der neue Satz.

  • Bei der periodischen Fakturierung (z.B. Abo, Mitgliedschaften) wird jeweils das 'Beginn Abrechnungsperiode', respektive 'Fakturiert bis'-Datum (+ 1 Tag) als Auftragspositions-Datum übernommen.

  • Bei manuellen Rechnungen ist das Rechnungsdatum massgebend, wobei das Positionsdatum für die Vor-Fakturierung von Leistungen im 2024 entsprechend geändert werden kann.

Nachfolgende Anpassung wird vorgenommen, sobald Rechnungen für das neue Jahr erstellt werden müssen.

 

Nr.

Anforderung

Bemerkung

1

Einstellungen - Fakturierung und Buchhaltung - MWST
Pro MWST-Satz in den Feldern Wert (Prozent) und Kürzel exkl. MWST wird der NEUE Satz eingetragen
Ebenfalls pro MWST-Satz wird im Feld Prozent bisher der bisherige Satz und im Feld Gültig bis der 31.12.2023 ergänzt

 

2

Einstellungen - Fakturierung und Buchhaltung - Verrechnungsregel
Pro Verrechnungsregel ist sicher zu stellen, dass im Feld Fakturierbar ab ein Wert vorhanden ist. Ist das Feld leer, muss eine 0 eingetragen werden.
Damit ist gewährleistet, dass auf der Auftragsposition im Feld Datum das Beginn-Datum des Ereignisses und nicht das Belegdatum für die Berücksichtigung des MWST-Satzes massgebend ist.

 

3

 

4

 

 

Ausnahmefälle

 

 

Fakturierung von Leistungen über das Jahr 2023/2024 hinaus

Ist aufgrund der Ereignisdauer über das Jahr 2023 hinaus ein Anteil der Rechnung zum aktuellen und ein Anteil zum neuen MWST-Satz abzurechnen, muss pro Auftrag eine weitere Position mit dem gleichen Artikel manuell erstellt werden, jedoch mit dem angeglichenen Positionsdatum und -Betrag. Die Aufteilung des Betrages wird vom Kunden selber bestimmt, oder kann anhand der Leistungsabgrenzungsliste (sofern im Einsatz) per 31.12.2023 eruiert werden.

 

 

Allenfalls lohnt sich die Überlegung, ob die Leistungen bereits mit dem neuen MWST-Satz abgerechnet werden sollen. Somit wäre lediglich das Positionsdatum per Anfang 2024 zu hinterlegen (ist auch pauschal im Verrechnungslauf mittels Suchen und Ersetzten möglich)

 

 

Rechnungen mit Zahlungsplan (Raten)

Die manuelle Anteils-Verrechnung über die Jahre 2023/2024 gilt gleichermassen auch für Raten-Fakturierung. Der allfällige Ratenzuschlag muss ebenfalls anteilsmässig berechnet werden.

 

 

Verbandsjahr ungleich Kalenderjahr

Es gilt die gleiche Überlegung wie bei der Fakturierung eines Ereignisses, welches über das Kalenderjahr 2023 hinaus dauert. Also die Auftragspositionen anteilsmässig zu duplizieren und anhand des Datums mit dem bestehenden sowie dem neuen MWST-Satz abzurechnen.

Allenfalls lohnt sich die Überlegung, ob die Mitgliedschaftsbeiträge bereits mit dem neuen MWST-Satz abgerechnet werden sollen. Somit wäre lediglich das Positionsdatum per Anfang 2024 zu hinterlegen (via Verrechnungslauf pauschal mittels Suchen und Ersetzen möglich)

 

 

SBFI Zahlungsbestätigung

Auftragspositionen mit unterschiedlichem Datum werden für die Zahlungsbestätigung korrekt berücksichtigt.

 

 

Rechnung mit Datum 2024 vor der Anpassung der MWST-Sätze erstellt

Haben Sie bereits Aufträge für das neue Jahr erfasst, welche noch mit dem alten MWST-Satz berechnet wurden, müssen diese nach der MWST-Anpassung und vor dem Verbuchen (mit der Funktion Preise und Konditionen neu laden) neu berechnet werden. In diesem Fall ist zu beachten, dass bei der Ausführung der Funktion Preise und Konditionen neu laden nicht nur die MWST nachgerechnet wird, sondern die ganze Preisberechnung.