3.9 Neue QR-Rechnung

Rote und orange Einzahlungsscheine werden für Zahlungen am Post- oder Bankschalter und im E-Banking nur noch bis zum 30. September 2022 akzeptiert. Für das Bezahlen von Rechnungsbeträgen werden ab dem 1. Oktober 2022 nur noch QR-Rechnungen akzeptiert. Rote oder orange Einzahlungsscheine werden ab dem 1. Oktober 2022 von der Post und den Banken strikte abgewiesen und nicht mehr verarbeitet.

In der Schweiz unterscheiden wir grundsätzlich zwischen QR-Rechnungen in zwei Ausprägungen:

  • QR-IBAN und QR-Referenz (ehemals oranger Einzahlungsschein)

  • IBAN ohne Referenz (ehemals roter Einzahlungsschein)

Der Übergang vom roten oder orangen Einzahlungsschein zur einheitlichen QR-Rechnung ist seit Mitte 2020 möglich. Offiziell werden die QR-Rechnungen seit dem 30. Juni 2020 eingesetzt. Während einer Übergangsfrist sollen alle Unternehmen in der Schweiz die aktuellen orangen Einzahlungsscheine bis am 30. September 2022 durch QR-Rechnung ersetzt haben. Die QR-IBAN-Nummer können Sie bei ihrem Finanzinstitut anfordern.

Für die Einführung des QR-Codes wird ein QR-Patch benötigt, welcher ab der PerformX Version 14.X zur Verfügung steht. Entsprechend benötigen Sie einen Update für Ihre aktuell eingesetzte Version. Dies ist jedoch nicht mit einer Migration auf eine neue Version vergleichbar, sondern ein Update innerhalb ihrer installierten Version mit minimen Veränderungen sowie der QR-Code-Implementation. Im Rahmen dieses Updates werden wir Ihr Rechnungs- und Mahnungsformular auf den QR-Code ausrichten und den Umschaltzeitpunkt in den Systemeinstellungen vom orangen Einzahlungsscheinen auf die QR-Rechnungen gemeinsam planen.

Bei einigen Kundeninstallationen mag es sinnvoll sein, dies im Kontext einer Migration auf die aktuelle PerformX-Version 21.X vorzunehmen. Wir haben das individuell zu beurteilen. Bei Rückfragen steht Ihnen unser Project Office unter +41 41 227 11 33 gerne zur Verfügung. 

Beispiel eines möglichen Zahlungsabschnitt mit QR-Code:

 

Das benötigen Sie noch, damit Sie für QR-Rechnungen gewappnet sind:

  • Für das Verarbeiten von Kreditor-Rechnungen in Ihrer Buchhaltungssoftware (zum Beispiel Abacus) benötigen Sie einen Scanner, der QR-Codes lesen kann

  • Für den Andruck des korrekten QR-Codes benötigen Sie von der Bank die neue QR-IBAN Nummer

 

Was tun, wenn die Umstellung auf die QR-Rechnung nicht bis im Sommer 2022 erfolgen kann?

Was tun, wenn die Umstellung auf die QR-Rechnung nicht bis im Sommer 2022 erfolgen kann?

Sie können via PostFinance ihre eigene Blanko-QR-Rechnung (ehemals roter Einzahlungsschein) als PDF generieren und entsprechend der Rechnung digital oder ausgedruckt beilegen. Dabei ist es wichtig, dass Sie die normale IBAN-Nummer hinterlegen und nicht die QR-IBAN. Alternativ bestellen Sie wie gewohnt bei Ihrem Finanzinstitut Blanko-QR-Rechnungen.